AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Sicher ist sicher. – Guido Hopfenheit

AGB von Bridgeunterricht Hopfenheit

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Bridge-Unterricht online Kursen – im weiteren „Kurse“ genannt – der Firma Bridgereisen Hopfenheit – nachfolgend „Anbieter“ genannt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Mit Der Buchung eines Kurses erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Vertragsschluss / Verfügbarkeit von Kursen

(1) Die angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können vom Anbieter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.

(2) Obwohl der Anbieter bestrebt ist die Verfügbarkeit der gezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte der Anbieter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann der Anbieter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls wird der Anbieter den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.

(3) Eine vom Vertragspartner abgegebene Buchung stellt ein an den Anbieter gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch den Anbieter. Die Buchung zu einem Kurs erfolgt über den auf der Website bereit gestellten Anmelde-Button.

(4) Der Anbieter nimmt das Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter dem Vertragspartner die Kursinformationen zugeleitet hat. Ein Kurs kommt erst bei 4 angemeldeten Schülern zustande. Sie können sich jederzeit über den Anmeldestand des Kurses auf der Homepage informieren. Der Anbieter wird Sie bei 4 angemeldeten Schülern über den Kurs und die Unterlagen informieren.

3. Zugang zu den Kursen und Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Zugang zu den Kursen erfolgt in der Regel passwort-geschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten.

(2) Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig.

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse durch Dritte zu verhindern.

(4) Bei Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren.

(5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

(6) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Anbieter wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.

(7) Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Anbieter obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch den Anbieter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.

4. Leistungsumfang / Nutzungsbeschränkungen / Änderungsbefugnis des Anbieters

(1) Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Kurses zugänglichen Inhalte werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt, aus der sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kurses ergibt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Vertragspartner gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Kurses, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.

(3) Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

5. Nutzungsrechte / Nutzungszeitraum / Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch

(1) Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs.

(2) Das Teilnahmerecht während der Kursdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken.

(3) Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.

(4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig.

(5) Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Kursen gehörige Unterlagen zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.

(7) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(8) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.

6. Rechte des Anbieters

(1) Die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Anbieter, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.

(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Anbieters oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

7. Vergütung / Anpassung der Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Vertragspartner für die Teilnahme an einem Kurs zu leistende Vergütung ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

(2) Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs ist jeweils nach der 1. Kursstunde zu leisten.

8. Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kurs nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4.1 aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden dem Anbieter unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

(3) Der Anbieter behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist.

(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Kurse nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dem Anbieter sind bislang keine solchen Rechte bekannt.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.

(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

9. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf 5.000 Euro beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist des Anbieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung der Anbieter eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

10. Beendigung von Verträgen / Rücktritt / Kündigung / Stornokosten

(1) Der vereinbarte Kurs hat eine feste Laufzeit gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen.

(2) Bei Einzel-Kursen gilt eine Kündigungsfrist von 24 Stunden vor Beginn der Kursstunde. Bei Abmeldungen, die später als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.

(3) Bei Mehrwöchigen Kursen endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Für Kurse mit mehr als einer Kurseinheit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen vor Beginn der ersten Kursstunde. Bei Abmeldungen, die später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Gebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (4) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein
oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

(5) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei Beendigung des Vertrags ist der Anbieter berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren.

(7) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.

(8) Im Falle der Kündigung von Kursen werden keine Zahlungen erstattet.

11. Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Köln.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

12. Sonstige Bestimmungen für Bridge-Unterricht Online.

(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von Anbieter schriftlich (auch per Email) bestätigt wird.

(2) Ein Recht auf Teilnahme an Bridge-Unterricht Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

(3) Der Anbieter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Lehrkräfte sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, einen angekündigten Kurs abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.